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Arbeitsrecht

Wir bieten Ihnen neben einer umfassenden Rechtsberatung die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Bewusst haben wir uns nicht für eine Gruppierung entschieden, weil uns dies ermöglicht, die Angelegenheit aus jedem Blickwinkel zu betrachten und somit die Sicht- und Denkweise der Gegenseite für die von uns vertretene Mandantschaft effektiv in die Verhandlungen und die Verfahrenstaktik einzubeziehen.

Das Arbeitsrecht umfasst von der Einstellung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Vielzahl von Themen und Bestimmungen. Wir begleiten Sie von der Prüfung und Erstel-lung des Arbeitsvertrages über Befristungskontrollen, Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Änderungskündigungen, Urlaubsfragen, Zahlungsansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (Lohn, Gehalt, Überstundenvergütung, Gratifikation, Sonderzahlungen, Spesen…), Schadenersatz- und Haftungsfragen bis hin zum Zeugnis.

Unsere Schwerpunkte von A-Z:

  • Abmahnung
  • Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen
  • Arbeitsverträge
  • Befristungskontrolle
  • BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsanspruch
  • Kündigungen und Änderungskündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Lohn – und Gehaltsansprüche
  • Mindestlohn
  • Mobbing und Diskriminierungen – Ansprüche aus dem AGG
  • Schadenersatz – und Haftungsfragen
  • Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung/Elternzeit)
  • Sonderzahlungen und Gratifikationen
  • Sperrzeitbescheide (Prüfung, Widerspruch und Klage)
  • Tarifrechtliche Ansprüche
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Zeugnis

Frau Rechtsanwältin Hüfner steht Ihnen gerne mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht zur Seite. Sie bildet sich regelmäßig fort und ist Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VDAA).

Bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich wenden Sie sich gerne an: