Skip to main content

Dr. Ute Spies

Notarin & Rechtsanwältin

Nichts lernen wir so spät und verlernen wir so früh, als zugeben, dass wir unrecht haben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
Nichts lernen wir so spät und verlernen wir so früh, als zugeben, dass wir unrecht haben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)

Kontakt

06471 926617
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nach dem Abitur an der Edertalschule in Frankenberg studierte sie Rechtswissenschaften in Marburg. Das erste Juristische Staatsexamen erfolgte 1988 mit einem Prädikatsexamen. Als Wissenschaftliche Mitarbeiterin war sie von 1988 bis 1991 bei Prof. Dr. Werner Frotscher, Institut für Öffentliches Recht, Philipps-Universität Marburg tätig.

Von 1991 bis 1992 erhielt sie promotionsbegleitend eine Förderung durch das „Professor Dr. Hermann Louis Brill Stipendium“ des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

1992 bis 1995 war sie Rechtsreferendarin am Landgericht Marburg und schloss die Zweite Juristische Staatsprüfung Ende 1995 mit Prädikatsexamen ab.

1996 erhielt sie die Zulassung als Rechtsanwältin und promovierte im Juli 1998 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Werner Frotscher, Marburg mit der Note „magna cum laude“ (Dissertation: „Bürgerversammlung ∙ Bürgerbegehren ∙ Bürgerentscheid“).

Nach erfolgreichem Abschluss der notariellen Fachprüfung wurde Frau Dr. Spies im Sommer 2016 zur Notarin ernannt.

In ihrer langjährigen Berufstätigkeit als Rechtsanwältin arbeitete sie zivilrechtlich orientiert, überwiegend im Arbeitsrecht (Abschluss des Fachanwalts für Arbeitsrecht liegt bereits seit 2006 vor) einschließlich der Beratung bei betrieblicher Umstrukturierung, Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen, Arbeitsverträgen, sowie als Bevollmächtigte in Kündigungsschutzverfahren.

Des Weiteren ist Frau Dr. Spies im Bankrecht einschließlich Kreditsicherungs- und Kapitalanlageangelegenheiten sowie Wettbewerbsrecht einschließlich Vergaberecht und im gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Markenrecht) und im Verkehrsrecht tätig.

Aufgrund Ihrer langjährigen Zusammenarbeit mit Notaren und ihrer Tätigkeit als Notarvertreterin verfügt Frau Dr. Spies ferner über profunde Erfahrung in allen notariellen Bereichen insbesondere des Immobilien-, Gesellschafts- und Erbrechts.

Veröffentlichungen

  • Umwelt und Recht 1990 (Mitherausgeberin): Der praktische Fall Öffentliches Recht – Das verwehrte Kommunalwahlrecht, veröffentlicht JuS 1992, S. 1036 ff
  • 1999 Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid- Elemente direkter Demokratie, dargestellt am Beispiel des Hessischen Kommunalrechts, veröffentlicht im Boorberg Verlag, Marburger Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 13