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Hendrik Spahr

Rechtsanwalt

Wer schuldig ist braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten.
(Norbert Kuß)
Wer schuldig ist braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten.
(Norbert Kuß)

Kontakt

06471 92660
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Studierte nach seinem Abitur am Gymnasium Philippinum in Weilburg an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und als Stipendiat an der National and Kapodistrian University of Athens. Neben dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung darf Herr Spahr aufgrund seines Begleitstudiums Europarecht die Bezeichnung Europajurist (Univ. Würzburg) führen.

Nach seinem Studium arbeitete er zunächst als wissenschaftlicher an der Professur für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht bei Prof. Dr. Ekkehard Hofmann (jetzt Universität Trier) und nachfolgend am Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht bei PD Dr. Iris Kemmler an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Herr Spahr promoviert zu dem Thema „Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums im Sanktionensystem des SGB II“ unter der Betreuung von Prof. Dr. Ekkehard Hofmann an der Universität Trier.

Nach seinem Referendariat mit erfolgreichem Abschluss der Zweiten Juristische Staatsprüfung am Landgericht Kassel und Gießen wurde er am 29. Mai 2019 als Rechtsanwalt vereidigt.

 Veröffentlichungen:

Wasserrecht in Europa, Tagungsbericht zu den 19. Würzburger Europarechtstagen 2013, W+B, 2014, S. 41-46.

 Zuwachs in Lehre und Forschung, Alumni intern, 2013, S. 20-22.